Rentenversicherung
Mit der Rentenreform steht das Rentensystem vor einem entscheidendem Wechsel. Im sogenannten “Drei-Säulen-System” der Altersversorgung - mit der gesetzlichen Rentenversicherung als Hauptfeiler, der betrieblichen und der privaten Versorgung - sollen jetzt die zweite und dritte Säule ein größeres Gewicht bekommen. Mehr Eigenverantwortung für die Versorgung im Alter wird angesagt.
Warum mehr private Vorsorge?
Der Einzelne zahlt seine Beiträge nicht für seine eigene Rente. Hier gilt der ungeschriebene Generationsvertrag: Die Jüngeren zahlen für die Älteren. Das Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung kann in Zukunft das heutige Versorgungsniveau im Alter nicht mehr sicher stellen. So ist es davon auszugehen, daß es im Jahr 2030 fast ebenso viele Rentner geben wird wie Menschen im erwerbsfähigen Alter. daher sind Einschnitte in der gesetzlichen Rente unvermeidbar. Die betriebliche und private Vorsorge bieten die Möglichkeit, einen Teil der mit der Alterung verbunden Lasten bereits heute zu schultern. Jeder Versicherte sorgt damit für seine eigene Rente vor: im Laufe der Zeit steht ihm angesparte Kapital im Alter mit Zins und Zinsenszins zur Verfügung - unabhängig von Demographie und politischen Einflussnahmen.
Wer hat Anspruch auf staatliche Förderung?
Jeder, der in gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat auch Anspruch auf die neue Förderung, d.h.
- Arbeitnehmer und Auszubildende
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Selbständige, wenn sie sozialversicherungspflichtig sind
- Arbeitslosengeld- und Arbeitslosenhilfeempfänger
- Pflichtversicherte der Alterssicherung der Landwirte
- Pflegepersonen und geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben.
Muß jeder private Altersvorsorge treffen?
Nein, die zusätzliche private Altersvorsorge ist freiwillig. Die im Rahmen der Rentenreform geförderte Altersvorsorge ist eine ersetzende, keine ergänzende. Sie schließt lediglich die neue Lücke in der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine zusätzliche Altersvorsorge - etwa durch eine kapitalbildende Lebensversicherung - bleibt denoch notwendig.
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